Im kapitalistischen Medizinbetrieb besteht ein wirtschaftliches Interesse, zahlungskräftige Patienten,
die auf eine Organspende angewiesen sind, mit Organen von Toten zu versorgen. So soll sich das
Eintrittsgeld zur Warteliste an deutschen Kliniken für ausländische Patienten auf 120.000 € belaufen
(vgl. FAZ.NET - Artikel „Die Unverfrorenheit ist erschütternd“). Und an diversen deutschen
Universitätskliniken erhalten Ärzte pro durchgeführter Transplantation einen vertraglichen Bonus (vgl.
Süddeutsche.de, Artikel „Operation ohne Bonus“). Verschwiegen wird in diesem Artikel
die naheliegende Fragestellung, wie hoch denn der Profit der Kliniken bei den Transplantationen ausfällt
und wie hoch der Druck auf die Ärzte ist, im Interesse ihres Arbeitgebers Patienten auszuweiden.
Nach dem Tod eines Organspenders ist dieses lukrative Geschäftsmodell jedoch medizinisch infrage gestellt,
da unpaarige Organe (insbesondere Herz und Leber) dann nicht mehr verpflanzt werden können. Dieses Dilemma
führte zur Konstruktion des Hirntodes, um derartige Organe noch lebenden Menschen entnehmen zu können. Die
Feststellung des Hirntodes setzt aber entgegen dem mit diesem Begriff verbundenen Anschein nicht den
vollständigen Ausfall des Gehirns voraus. Insbesondere das Schmerzempfinden könnte noch gegeben sein.
Deshalb ist in der Schweiz vorgeschrieben, vor der Organentnahme eine Vollnarkose zu verabreichen. Und in
Deutschland? Es kann auch passieren, dass sich Hirntote während der Organentnahme bewegen oder gar
aufrichten. Deshalb werden sie zum Teil auf dem Operationstisch festgeschnallt. Wieviele Gehirnverletzte
und Komapatienten könnten bei korrekter Therapie und Unterlassung des Apnoe-Tests wieder gesunden und ein
normales Leben führen? Wer diese Frage als abwegig abtut, möge sich einmal das
Video-Interview mit Professor Cicero
Galli Coimbra zu Gemüte führen.
Die Hirntoddiagnostik besteht im Wesentlichen aus dem Apnea- oder Apnoe-Test, bei dem die mechanische
Beatmung des Patienten für bis zu 10 Minuten unterbrochen wird, um zu testen, ob er ohne Unterstützung mit
der Atmung beginnt. Dieser Test unterbricht die Blutversorgung des Gehirns und verursacht noch vor der
Diagnose des Gehirntods einen unwiderruflichen Gehirnschaden. Was man zu testen beabsichtigt, wird – wenn
nicht bereits vorhanden – durch den Test mehr oder weniger herbeigeführt. Mögliche andere Nebenwirkungen:
Unwiderruflicher Herzstillstand (Tod), Herzrhythmusstörungen, Herzinfarkt.
Unabhängig von diesen eventuell tödlichen Nebenwirkungen der Hirntoddiagnostik wird von den Weißkitteln
bei diesen Todesfeststellungen auch durch simplen Pfusch erheblich nachgeholfen: Laut einer Untersuchung
lag in 30 Prozent aller überprüften Fälle eines angeblichen Hirntodes diese Voraussetzung einer
Organentnahme überhaupt nicht vor! Quelle: Gravierende Fehler bei Hirntod-Diagnosen und ein Video von Report München
Tabuthema Hirntod -- Zweifel an der
Qualität der Diagnostik.
„JA, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper Organe und Gewebe
entnommen werden.“
Kein Wort darüber, dass viele Organe nicht nach der Feststellung des
"Todes", sondern zuvor nach der angeblichen Feststellung eines
Hirntodes entnommen werden. Erst recht kein Wort über die segensreichen
Nebenwirkungen der Hirntoddiagnostik. Wenigstens kann auch in einem Organspendeausweis die Entnahme von
Organen untersagt werden. Ob dann allerdings nicht irgendein Profitgeier in der Klinik den Ausweis mal
eben kurz verlegt?
Notabene: Nicht nur Ärzte sind im Zusammenhang mit Organspenden des Patientenmordes (Euthanasie) dringend
verdächtig, auch nahe Angehörige, Bevollmächtigte oder Betreuer, die ihre Zustimmung zur Organspende
erteilen und um die Problematik des Hirntodes wissen, sind an diesem Schlachtfest beteiligt! Wobei der
durchaus nicht sarkastisch gemeinte Verdacht im Raum steht, dass nahe Angehörige, insbesondere
Erbberechtigte, mitunter sogar aus Eigennutz ihr Plazet geben und dem Sterben etwas nachhelfen.
Jede Menge Arbeit für gewissenhafte Staatsanwälte ... Aber keine Angst, da wird kein Staatsdiener so
schnell blutige schmutzige Wäsche waschen.
Zitat: "Isas Eltern erfahren nicht, dass er ihre Tochter schon, wenn sie eine grundsätzlich zustimmende
Haltung zur Organspende zeigen, anders behandeln wird."
Nicht mehr die Gesundung steht bei der nachfolgenden Behandlung im Vordergrund, sondern die Bestätigung
des Hirntods und das Wohl der zu entnehmenden Organe (siehe unten: "organprotektive [organschützende -
ein Fremdwort fällt nicht so auf!] Maßnahmen"). Und diese Vorbereitung der Ausschlachtung wird natürlich
unter den Teppich gekehrt.
Zitat: "Umgekehrt braucht der Arzt Isas Eltern nicht um Erlaubnis für eine Hirntoddiagnose zu bitten. Die
Hirntoddiagnose ist für keinen Körper ein Spaziergang, sie kann sogar sehr schädlich sein."
Da die Hirntoddiagnose eine glasklare Körperverletzung, gegebenenfalls mit Todesfolge, darstellt, die
nicht im Entferntesten medizinisch indiziert ist, könnte wohl nicht einmal eine Erlaubnis der Angehörigen
diesen Eingriff rechtfertigen (vgl. das Kölner Beschneidungs-Urteil).
Zitat: "Wenn man Angehörigen schon erlaubt, einen Patienten zur Organspende freizugeben - keine
Selbstverständlichkeit! - so müssten sie allerdings auch über die Hirntoddiagnostik aufgeklärt werden,
die ja zwingende Voraussetzung für eine solche Entscheidung ist. Aber das tut keiner."
Na klar, weil dann für die Angehörigen die Strafbarkeit dieser Aktion auf der Hand liegt und sie sich mit
ihrem Einverständnis womöglich selbst strafbar machen.
Zitat: "Im deutschen Ärzteblatt stand 2006, dass gerade kleinere Krankenhäuser den Hirntod oft fälschlicherweise
annehmen."
Dort wird also zwecks Profitmaximierung sogar ohne die korrekte Hirntodfeststellung ausgeschlachtet.
Zitat: "Damit der Test durchgeführt werden kann, kriegt Isa keine Schmerzmittel und Muskelrelaxanzien mehr. Sie
könnten das Ergebnis verfälschen. Sollte Isa nicht hirntot sein, muss sie die Schmerzen eben aushalten.
Dafür erhält sie nun andere Medikamente."
Nur ein wenig Schmerzen im Dienste der Organmafia ...
Zitat: "... international darüber diskutiert wird, dass organprotektive Maßnahmen das Risiko bergen, dass ein
Patient in ein Wachkoma fällt, bevor der Hirntod diagnostiziert ist, oder dass präfinale [todgeweihte]
Patienten, die einen Herzstillstand erleiden, reanimiert werden, damit danach der Hirntod und dadurch
wieder die Explantation möglich wird."
Also nochmals Schritt für Schritt:
der Angehörige zeigt "eine grundsätzlich zustimmende Haltung zur Organspende",
die Ärzte wechseln die Behandlungsstrategie wobei der Schutz der zu entnehmenden
Organe Priorität hat,
"organprotektive Maßnahmen" können ein Wachkoma des Patienten auslösen,
[todgeweihte] Patienten, die einen Herzstillstand erleiden, werden reanimiert,
damit sie nicht vor der Organentnahme unproduktiv wegsterben.
Zitat: „Und man muss sich ja auch fragen, wer nach einer solchen Aufklärung noch stellvertretend seine Zustimmung
zur Organspende geben würde.“
Vielleicht solche Personen, die vom Tod des Patienten, der nach dem Ausschlachten bekanntermaßen eintreten
wird, materiell oder ideell profitieren?
Zitat: "Am Ende muss der Arzt den Apnoe-Test durchführen. Die Bundesärztekammer (BÄK) empfiehlt, diesen Test
zuletzt zu machen, „wegen der physiologischen Folgen der Hyperkapnie“ - des CO2-Überschusses in einem
Körper mit Sauerstoffmangel. Die Beatmung wird abgestellt, um festzustellen, ob Isa von selbst Luft holt,
wenn die Erstickung einsetzt.
Der brasilianische Neurologe Cicero Coimbra schreibt, der Test könne zu einem Kollaps der Blutzirkulation
im Hirn, auch zum Herzstillstand führen. Potentielle Folge sei ein unwiderruflicher Hirnschaden. Dennoch,
die Ärzte müssen niemanden um Erlaubnis zu diesem Test fragen, obwohl sie davor noch nicht wissen können,
ob Isa wirklich hirntot ist."
Begehen die Ärzte bei Durchführung des Apnoe-Tests und anschließendem Ausschlachten Mord im Sinne des
Tatbestandsmerkmals "grausam" oder nur Totschlag? Die Entscheidung könnte davon abhängen, ob der
Apnoe-Test im Rahmen der Tötung als Vorbereitungsmaßnahme oder als erstes Stadium der Tatausführung
gewertet wird. Aber machen wir uns nichts vor: Man wird sie weitgehend ungeschoren davonkommen lassen,
weil die Organspende angeblich einen hehren Dienst am leidenden Organempfänger darstellt und insofern
keine niedrigen Beweggründe unterstellt werden. Von den eigensüchtigen Motiven der an der Organentnahme
beteiligten Weißkittel-Mafia wird man sich dabei nicht beirren lassen ...
Zitat: "Bevor Isa in den OP gefahren wird, bekommt sie wieder Schmerzmittel und Muskelentspannungsmittel.
Angeblich ist sie ja tot. Sie kriegt sie dennoch. Damit der Mensch, der von Isa übrig geblieben ist
[den die Ärzte von Isa übrig gelassen haben], nicht leidet, aber auch wegen des Personals im OP. Denn die
Medikamente verhindern das mögliche Auftreten des „Lazarus-Syndroms“, bei dem die Hirntoten während der
Eingriffe anfangen, um sich zu greifen, sich bisweilen sogar aufrichten. Das ist seelisch für die Ärzte zu
belastend."
"... für die Ärzte zu belastend"?? Und wie "belastend" ist das Ausweiden bei lebendigem Leib für den
Patienten??
Ende Gelände ♦ Aus die Maus ♦ Schicht im Schacht ♦ Klappe zu - Affe tot
So long ♦ See You Later, Alligator - In A While, Crocodile ♦ Over And Out